Zum Ausweis von Leasinggütern in der Bilanz des Leasinggebers

Vermögensgegenstände, die aufgrund der Auslegung des Vertrages dem Leasinggeber (oder dem Vermieter bzw. Verpächter) zugerechnet werden, sind unter der - zwischen dem Anlage-und dem Umlaufvermögen einzuschiebenden - Position 'Leasingvermögen (oder 'vermietete Gegenstände') auszuweisen...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (7 (1989) Nr.3 S.113-116)
VerfasserIn: Weilinger, Arthur
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.91 Leasing
657.37 Bilanzen
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 658.91 Leasing Dokument Nr. A-649028 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage