Ungarn/CSSR: Neue Rechtslage erleichtert Ost-Joint-ventures
Der ungarische Staat garantiere, dass bei Joint-ventures Gewinne ohne Begrenzung und Genehmigung wieder ins Ausland transferiert werden können, und zwar in derselben Währung der Einfuhr. Bei 50 Prozent Auslandskapital bedürfe die Firmengründung keiner Genehmigung, bei ausländischer Mehrheit schon....
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Veröffentlicht in: | Neue AZ (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.04.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 338.82 Kooperation, betriebliche
658.114:347.23 Betriebe: Eigentumsverhältnisse 336.745 Auslandsinvestitionen 340.134 Gesetzgebung 347.7 Handelsrecht |
Region: | Ungarn
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der ungarische Staat garantiere, dass bei Joint-ventures Gewinne ohne Begrenzung und Genehmigung wieder ins Ausland transferiert werden können, und zwar in derselben Währung der Einfuhr. Bei 50 Prozent Auslandskapital bedürfe die Firmengründung keiner Genehmigung, bei ausländischer Mehrheit schon. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |