Ungarn/CSSR: Neue Rechtslage erleichtert Ost-Joint-ventures

Der ungarische Staat garantiere, dass bei Joint-ventures Gewinne ohne Begrenzung und Genehmigung wieder ins Ausland transferiert werden können, und zwar in derselben Währung der Einfuhr. Bei 50 Prozent Auslandskapital bedürfe die Firmengründung keiner Genehmigung, bei ausländischer Mehrheit schon....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue AZ (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.04.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:338.82 Kooperation, betriebliche
658.114:347.23 Betriebe: Eigentumsverhältnisse
336.745 Auslandsinvestitionen
340.134 Gesetzgebung
347.7 Handelsrecht
Region:Ungarn
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