Vervollständigung eines Blankowechsels : OGH 7 Ob 655/86 v.2.10.1986
Der Erwerber eines Wechsel handelt dann 'bewusst zum Nachteil des Schuldners' im Sinne dieser Bestimmung, wenn er beim Erwerb des Papiers die Beziehungen des Schuldners kennt oder aber die dem Schuldner entstehenden Nachteile erwogen hat und in Kauf nimmt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Finanznachrichten (1989; Nr 11)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 16.03.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.745/.746 Wechselrecht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.745/.746 Wechselrecht | Dokument Nr. A-647045 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |