Vervollständigung eines Blankowechsels : OGH 7 Ob 655/86 v.2.10.1986

Der Erwerber eines Wechsel handelt dann 'bewusst zum Nachteil des Schuldners' im Sinne dieser Bestimmung, wenn er beim Erwerb des Papiers die Beziehungen des Schuldners kennt oder aber die dem Schuldner entstehenden Nachteile erwogen hat und in Kauf nimmt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Finanznachrichten (1989; Nr 11)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.03.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.745/.746 Wechselrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.745/.746 Wechselrecht Dokument Nr. A-647045 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage