Überarbeitete Vorschläge zur EG-Fusionskontrolle

Die wesentliche Änderung betrifft die sogenannte Aufgreifschwelle, also den kombinierten weltweiten Umsatz der von einer Fusion betroffenen Unternehmen, der erreicht werden muss, damit die EG-Kommission das Vorhaben unter die Lupe nehmen darf.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1989)
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 02.04.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:338.87 Fusionen
338.84 Konzentration (Wirtschaft)
Region:EG
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