Zusicherung eines lebenslänglichen Benützungsrechts an einer Dienstwohnung : OGH 9 Ob A 252/88 v.24.10.1988
Hat der Arbeitgeber zugesichert, der Arbeitnehmer dürfe bis ans Lebensende die Dienstohnung benützen, sofern er bis zur Erreichung der Rente im Betrieb bleibt, so kann eine betrieblich begründete Kündigung kurz vor Pensionierung dieses Benützungsrecht nicht beeinträchtigen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (111 (1989) Nr.3)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 03.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.833 Dienstwohnung
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Bestandshinweis
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Juristische Blätter (111 (1989) Nr.3)
Juristische Blätter (111 (1989) Nr.3)