Zusicherung eines lebenslänglichen Benützungsrechts an einer Dienstwohnung : OGH 9 Ob A 252/88 v.24.10.1988

Hat der Arbeitgeber zugesichert, der Arbeitnehmer dürfe bis ans Lebensende die Dienstohnung benützen, sofern er bis zur Erreichung der Rente im Betrieb bleibt, so kann eine betrieblich begründete Kündigung kurz vor Pensionierung dieses Benützungsrecht nicht beeinträchtigen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (111 (1989) Nr.3)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.833 Dienstwohnung
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

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Juristische Blätter (111 (1989) Nr.3)