914, 1157 ABGB / 97 Abs.1 Z.18 ArbVG : OGH 9 Ob A 512/88 v.14.12.1988
Hat sich der Arbeitgeber den Widerruf von Pensionsansprüchen für den Fall einer nachhaltigen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage seines Unternehmens vorbehalten, darf er dieses Gestaltungsrecht nicht nach Belieben, sondern nur nach billigem Ermessen ausüben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (111 (1989) Nr.3 S.193-197)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 03.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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