914, 1157 ABGB / 97 Abs.1 Z.18 ArbVG : OGH 9 Ob A 512/88 v.14.12.1988

Hat sich der Arbeitgeber den Widerruf von Pensionsansprüchen für den Fall einer nachhaltigen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage seines Unternehmens vorbehalten, darf er dieses Gestaltungsrecht nicht nach Belieben, sondern nur nach billigem Ermessen ausüben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (111 (1989) Nr.3 S.193-197)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche Dokument Nr. A-645973 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage