914, 1157 ABGB / 97 Abs.1 Z.18 ArbVG : OGH 9 Ob A 512/88 v.14.12.1988
Hat sich der Arbeitgeber den Widerruf von Pensionsansprüchen für den Fall einer nachhaltigen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage seines Unternehmens vorbehalten, darf er dieses Gestaltungsrecht nicht nach Belieben, sondern nur nach billigem Ermessen ausüben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (111 (1989) Nr.3 S.193-197)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 03.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche | Dokument Nr. A-645973 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |