Jetzt die Ruhensbestimmungen für die ASVG-Pensionisten aufheben : Der Oberste Gerichtshof zündete eine sozialpolitische Bombe

Ein Senat des Obersten Gerichtshofes beantragte beim Verfassungsgerichtshof, die Ruhensbestimmungen für ASVG-Pensionisten wegen gewichtiger Bedenken aufzuheben. Damit wurde eine Anregung von Rechtsanwalt Dr.Graff (ÖVP-Justizsprecher) aufgegriffen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Kronen Zeitung (1989)
VerfasserIn: Kindermann, Dieter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 31.03.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Ruhensbestimmungen
368.43 Pensionsversicherung (SV)
351.83(094.5) ASVG
351.83 Sozialrecht
304 Sicherheit, soziale
35.087.43 Beamte: Pension
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 368.43 Ruhensbestimmungen Dokument Nr. A-645404 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage