Ruhe und Bauordnung : Mieter werden auch weiterhin keine Parteienstellung erhalten
Der Vertreter der Arbeiterkammer kritisierte, dass man einen grossen Teil der tatsächlich Betroffenen von Rechten ausschliesse, wenn man weiterhin die Rechte im Bauverfahren an die Eigentümerqualifikation knüpfe.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Volksstimme (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 31.03.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Swoboda, Hannes
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Klassifikation: | 711.62 Bauordnung
711.4 Stadtplanung 333.3 Hausbesitz 351.778.51 Wohnungen: Vorschriften 347 Privatrecht 351.778.542 Mieterschutz 061.1:331 AK: Wien |
Region: | Österreich
Wien |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 711.62 Bauordnung | Dokument Nr. A-645368 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |