Ruhe und Bauordnung : Mieter werden auch weiterhin keine Parteienstellung erhalten

Der Vertreter der Arbeiterkammer kritisierte, dass man einen grossen Teil der tatsächlich Betroffenen von Rechten ausschliesse, wenn man weiterhin die Rechte im Bauverfahren an die Eigentümerqualifikation knüpfe.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Volksstimme (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 31.03.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Swoboda, Hannes
Klassifikation:711.62 Bauordnung
711.4 Stadtplanung
333.3 Hausbesitz
351.778.51 Wohnungen: Vorschriften
347 Privatrecht
351.778.542 Mieterschutz
061.1:331 AK: Wien
Region:Österreich
Wien
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Ablageschlagwort: 711.62 Bauordnung Dokument Nr. A-645368 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage