Mischehen in Europa
In vielen Ländern findet der fremde Ehepartner gar keine oder nur unter schwierigsten Umständen eine Arbeitserlaubnis und muss Jahre warten. Die anfängliche Aufenthaltsberechtigung für den fremden Ehegatten gilt oft nur drei oder sechs Monate, ein oder drei Jahre (als ob man den Ehegatten nicht zutr...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Forum Europarat ((1989) Nr.1)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 03.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.62 Eherecht
17.023 Familie 392.3 Familienleben 331.62 Arbeitnehmer, ausländische 342.717 Ausländerrecht 340.134 Gesetzgebung |
Region: | EG
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | In vielen Ländern findet der fremde Ehepartner gar keine oder nur unter schwierigsten Umständen eine Arbeitserlaubnis und muss Jahre warten. Die anfängliche Aufenthaltsberechtigung für den fremden Ehegatten gilt oft nur drei oder sechs Monate, ein oder drei Jahre (als ob man den Ehegatten nicht zutraut, dass die Ehe länger als drei Jahre hält). |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |