Mischehen in Europa

In vielen Ländern findet der fremde Ehepartner gar keine oder nur unter schwierigsten Umständen eine Arbeitserlaubnis und muss Jahre warten. Die anfängliche Aufenthaltsberechtigung für den fremden Ehegatten gilt oft nur drei oder sechs Monate, ein oder drei Jahre (als ob man den Ehegatten nicht zutr...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Forum Europarat ((1989) Nr.1)
VerfasserIn: Sarlis, Paul
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 03.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.62 Eherecht
17.023 Familie
392.3 Familienleben
331.62 Arbeitnehmer, ausländische
342.717 Ausländerrecht
340.134 Gesetzgebung
Region:EG
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:In vielen Ländern findet der fremde Ehepartner gar keine oder nur unter schwierigsten Umständen eine Arbeitserlaubnis und muss Jahre warten. Die anfängliche Aufenthaltsberechtigung für den fremden Ehegatten gilt oft nur drei oder sechs Monate, ein oder drei Jahre (als ob man den Ehegatten nicht zutraut, dass die Ehe länger als drei Jahre hält).
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog