Mischehen in Europa

In vielen Ländern findet der fremde Ehepartner gar keine oder nur unter schwierigsten Umständen eine Arbeitserlaubnis und muss Jahre warten. Die anfängliche Aufenthaltsberechtigung für den fremden Ehegatten gilt oft nur drei oder sechs Monate, ein oder drei Jahre (als ob man den Ehegatten nicht zutr...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Forum Europarat ((1989) Nr.1)
VerfasserIn: Sarlis, Paul
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 03.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.62 Eherecht
17.023 Familie
392.3 Familienleben
331.62 Arbeitnehmer, ausländische
342.717 Ausländerrecht
340.134 Gesetzgebung
Region:EG
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Ablageschlagwort: 347.62 Eherecht Dokument Nr. A-644859 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage