Zur kompetenzrechtlichen Bedeutung des Art.15 Abs.9 B-VG

Art.15 Abs.9 B-VG wird damit seiner historischen Aufgabe, der praktischen Handhabbarkeit der Kompetenzverteilung zu dienen, durchaus gerecht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (111 (1989) Nr.2 S.72-83)
VerfasserIn: Moritz, Reinhold
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:340.134 Gesetzgebung
342.55 Bundesländer: Kompetenzen
342.4 Bundesverfassung
Region:Österreich
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