Unerwünschte Wurfsendungen trotz Briefkastenaufklebers : BGH v.20.12.1988

Dem Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung, der sich durch einen Aufkleber an seinem Briefkasten gegen den Einwurf von Werbematerial wehrt, steht gegenüber dem Werbenden ein Unterlassungsanspruch zu, wenn es dennoch zum Einwurf von Werbematerial kommt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (44 (1989) Nr.7)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.03.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:659.1 Werbung
347.45 Konsumentenschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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