Rückforderung des Kinderzuschusses bei Nichtantritt eines Studiums nach den Ferienmonaten : OGH 10 Ob S 97/88 v.28.6.1988

Die Rückforderung von Geldleistungen nach 107 Abs.1 ASVG ist nur möglich, wenn der Empänger erkennen müsste, dass ihm die Leistung nicht oder nicht in der angewiesenen Höhe gebührt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.02.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV) Dokument Nr. A-643119 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage