Ungerechtfertigter Austritt bzw. Entlassungsgrund durch eigenmächtige Sperre einer Filiale : OLG Wien 33 Ra 1006/87 v.20.3.1987

Eine sachliche, nicht in beleidigender Form vorgebrachte Kritik des Arbeitgebers oder seines Vertreters an der Arbeitsleistung oder an der fachlichen Eignung eines Arbeitnehmers ist jedoch selbst dann keine Ehrverletzung, wenn sie objektiv unrichtig oder irrtümlich erfolgt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.03.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
343.632 Ehrenbeleidigung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-642399 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage