Karenzurlaub

Alleinstehende sollten das Recht auf zwei Jahre Karenzurlaub haben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue AZ (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.03.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Smejkal, Ingrid
Passive Person:Flemming, Marilies
Klassifikation:331.817.8 Karenzurlaub
396.5 Frauenarbeit
362.17 Familienpolitik
372 Kindererziehung
351.83 Mutterschutz
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 331.817.8 Karenzurlaub Dokument Nr. A-641880 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage