Zustellung von Gerichtsstücken bei unregelmässigem Aufenthalt des Empfängers : OGH 9 Ob A 13/89 v.11.1.1989

Gemäss 4 Zustellgesetz (ZustG) ist die Betriebsstätte eine Abgabestelle, d.h. ein Ort, dem die Sendung dem Empfänger zugestellt werden darf.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.02.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:656.87 Postzustellung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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