Mehrmonatiges Arbeitsverhältnis auf Probe : OGH 9 Ob A 68/88 v.13.7.1988 - AngG: 19 Abs.2
Ob bei Vereinbarung einer mehr als einmonatigen Probezeit ab dem Beginn des zweiten Monats ein befristetes Arbeitsverhältnis oder aber ein solches auf unbestimmte Zeit anzunehmen ist, hängt allein vom Willen der Parteien ab.
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Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (7 (1989) Nr.2b)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
331.77(094.5) Angestelltengesetz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ob bei Vereinbarung einer mehr als einmonatigen Probezeit ab dem Beginn des zweiten Monats ein befristetes Arbeitsverhältnis oder aber ein solches auf unbestimmte Zeit anzunehmen ist, hängt allein vom Willen der Parteien ab. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |