Mehrmonatiges Arbeitsverhältnis auf Probe : OGH 9 Ob A 68/88 v.13.7.1988 - AngG: 19 Abs.2

Ob bei Vereinbarung einer mehr als einmonatigen Probezeit ab dem Beginn des zweiten Monats ein befristetes Arbeitsverhältnis oder aber ein solches auf unbestimmte Zeit anzunehmen ist, hängt allein vom Willen der Parteien ab.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (7 (1989) Nr.2b)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
331.77(094.5) Angestelltengesetz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ob bei Vereinbarung einer mehr als einmonatigen Probezeit ab dem Beginn des zweiten Monats ein befristetes Arbeitsverhältnis oder aber ein solches auf unbestimmte Zeit anzunehmen ist, hängt allein vom Willen der Parteien ab.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog