Mehrmonatiges Arbeitsverhältnis auf Probe : OGH 9 Ob A 68/88 v.13.7.1988 - AngG: 19 Abs.2

Ob bei Vereinbarung einer mehr als einmonatigen Probezeit ab dem Beginn des zweiten Monats ein befristetes Arbeitsverhältnis oder aber ein solches auf unbestimmte Zeit anzunehmen ist, hängt allein vom Willen der Parteien ab.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (7 (1989) Nr.2b)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
331.77(094.5) Angestelltengesetz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsverträge Dokument Nr. A-640697 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage