Gesamtwirtschaftliche Kosten von Rechtsvorschriften

Es sind direkte Kosten, die beim Gesetzgeber anfallen und damit unmittelbar die öffentlichen Haushalte belasten sowie solche, die die privaten Haushalte und die Wirtschaft durch 'Bürokratieüberwälzung' zu tragen haben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Gesetzgebung (3 (1988) Nr.4 S.338-352)
VerfasserIn: Kroker, Rolf
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 12.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.84 Wohlfahrtsstaat
340.134 Gesetzgebung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.84 Wohlfahrtsstaat Dokument Nr. A-640305 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage