2 Abs.1 Z.1 RFG / 2 Abs.1 Z.1 RFG / 2 Abs.1 Z.1 lit.b RFG : RFK 412/3-RFK/87 v.28.1.1987 / RFK 353/5-RFK/87 v.9.4.1987 / RFK 443/5-RFK/88 v.30.5.1988

Dem Moderator einer Diskussionssendung ist es nicht verwehrt, subjektive Meinungen zu äussern, soferne dies für den Zuseher erkennbar ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Rundfunkrecht ((1989) Nr.3/4 S.41-46)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:654.19 ORF
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 654.19 ORF Dokument Nr. A-640207 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage