Computerkriminalität: Was ist zu tun?

Es handelt sich dabei um Computermanipulation - Computerspionage einschliesslich des sogenannten Softwarediebstahls - Computersabotage - Zeitdiebstahl oder unbefugte Computernutzung. Die Aufdeckungswahrscheinlichkeit von Computerdelikten ist gering.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Management Zs IO (58 (1989) Nr.1 S.84-86)
VerfasserIn: Zimmerli, Erwin
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 01.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:007.5 EDV
343.53 Wirtschaftskriminalität
65.012.8 Sicherheit, betriebliche
343.2/.7 Strafrecht
65.012.45 Information, betriebliche
007 Informatik
681.3 Datenverarbeitungsanlagen
Region:Europa
USA
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