Datenschutz und Haftungsrecht - Notwendigkeit einer datenschutzspezifischen Gefährdungshaftung?
Wird durch eine unzulässige oder unrichtige Verarbeitung personenbezogener Daten dem davon Betroffenen ein materieller Schaden zugefügt, so ist der Rechtsträger der datenverarbeitenden Stelle zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Rechtspolitik (22 (1989) Nr.1 S.16-21)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Datenschutz
347.51 Haftpflicht 347.513 Schadenersatz |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 342.721 Datenschutz | Dokument Nr. A-639681 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |