Eine Lawine von Doppel-Wort-Ungetümen macht noch keine Reform : Die neue Hamburger Frauenbeauftragte plädiert für ein neues Namensrecht
Wer vom Menschen einen Namenswechsel verlangt, erklärt die identitätsbildende Kraft des Namens für nachrangig. Das bis Juni 1976 geltende deutsche Namensrecht störte sich nicht daran, grundsätzlich Frauen den Namenswechsel bei Heirat zuzumuten. Kein Verfassungsrichter hielt dies für unvereinbar mit...
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Veröffentlicht in: | Zweiwochendienst: Frauen (2 (1988) Nr.22 S.3-5)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 14.07.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.189.15 Namensrecht
347.62 Eherecht 396.2 Frauen: Rechtsfragen 396.1 Frauen: Gleichberechtigung 396 Frauenfrage 159.9 Psychologie 347.627 Ehescheidung 342.722 Gleichheit: Grundrechte 159.922 Kinderpsychologie 34.038 Rechtsprechung 340.134 Gesetzgebung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.189.15 Namensrecht | Dokument Nr. A-639475 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |