Keine Entgeltfortzahlungserstattung bei grob fahrlässiger Unterlassung von Arbeitnehmerschutzvorschriften : VGH 88/08/0236 v.10.11.1988

Führt ein Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers grob fahrlässig herbei, besteht nach 8 Abs.6 EFZG kein Anspruch auf den Erstattungsbetrag.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.01.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.216 Lohnfortzahlung
331.823 Arbeitsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.216 Lohnfortzahlung Dokument Nr. A-639340 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage