Kein Zeitausgleich 1:1 für Überstundenarbeit : OGH 9 Ob A 155/88 v.31.8.1988 - AZG: 10 - ABGB: 1155 - GewO: 82 lit.f

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (7 (1989) Nr.1b)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Bestandshinweis

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Österr Recht der Wirtschaft (7 (1989) Nr.1b)