Überstundenverbot - Zeitausgleich - Abfertigungsberechnungsgrundlage : OLG Wien 33 Ra 59/88 v.30.9.1988

Beim Zeitausgleich von Überstunden ist grundsätzlich nach überwiegender Ansicht der Zuschlag nach 10 Abs.1 AZG zu berücksichtigen aber auch Freizeitgewährung im gleichen Ausmass wie die Überstundenleistung kann die Mehrbelastung des Arbeitnehmers ausgleichen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.01.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
331.817(094.5) Urlaubsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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