Überstundenverbot - Zeitausgleich - Abfertigungsberechnungsgrundlage : OLG Wien 33 Ra 59/88 v.30.9.1988
Beim Zeitausgleich von Überstunden ist grundsätzlich nach überwiegender Ansicht der Zuschlag nach 10 Abs.1 AZG zu berücksichtigen aber auch Freizeitgewährung im gleichen Ausmass wie die Überstundenleistung kann die Mehrbelastung des Arbeitnehmers ausgleichen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 20.01.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunden
331.817(094.5) Urlaubsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunden | Dokument Nr. A-639271 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |