Bereicherungsansprüche wegen enttäuschter Erwartungen?

Die Anwendbarkeit des systemwidrigen Rechtsinstituts der condictio ob rem lässt sich heute allenfalls noch für sog. Veranlassungsfälle begründen, in denen Leistungen in Erwartungen einer nicht erzwingbaren Gegenleistung erbracht werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (44 (1989) Nr.1 S.25-30)
VerfasserIn: Weber, Martin
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 13.01.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
331.2 Löhne
347.4 Vertragsrecht
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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