Bereicherungsansprüche wegen enttäuschter Erwartungen?
Die Anwendbarkeit des systemwidrigen Rechtsinstituts der condictio ob rem lässt sich heute allenfalls noch für sog. Veranlassungsfälle begründen, in denen Leistungen in Erwartungen einer nicht erzwingbaren Gegenleistung erbracht werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristenzeitung (44 (1989) Nr.1 S.25-30)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 13.01.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.513 Schadenersatz
331.2 Löhne 347.4 Vertragsrecht |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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