Bereicherungsansprüche wegen enttäuschter Erwartungen?
Die Anwendbarkeit des systemwidrigen Rechtsinstituts der condictio ob rem lässt sich heute allenfalls noch für sog. Veranlassungsfälle begründen, in denen Leistungen in Erwartungen einer nicht erzwingbaren Gegenleistung erbracht werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristenzeitung (44 (1989) Nr.1 S.25-30)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 13.01.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.513 Schadenersatz
331.2 Löhne 347.4 Vertragsrecht |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz | Dokument Nr. A-639208 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |