Lohnpfändung bei 'Unterbrechung' des Arbeitsverhältnisses : OGH 9 Ob A 89/88 v.13.4.1988 - EO: 299

Ein durch Lohnpfändung erworbenes Pfandrecht erlischt, wenn der Verpflichtete das Arbeitsverhältnis auflöst, selbst wenn er später mit demselben Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag schliesst.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft A ZS b (1989; Nr 1)
Ort / Verlag / Datum:01.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.212 Lohnpfändung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.212 Lohnpfändung Dokument Nr. A-638751 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage