Abhängigmachung der Erfüllung einer Forderung vom Ergebnis einer Rechtsauskunft : OGH 9 Ob A 180/88 v.28.9.1988
Die Erklärung eines Arbeitgebers, er werde den Abfertigungsbetrag 'bezahlen, wenn die Kammer mitteile, dass der Arbeitnehmer darauf Anspruch habe', kann nur so verstanden werden, dass der Arbeitgeber nur dann den Betrag zahlen will, wenn eine rechtskundige Stelle bestätigt, dass der Anspru...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 23.01.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.965.4 Rechtsberatung
061.1:331 AK 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.965.4 Rechtsberatung | Dokument Nr. A-638348 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |