Ausmass des Erholungsurlaubs vor Antritt des Karenzurlaubs : OGH 9 Ob A 502/87 v.13.1.1988 - 3, 15 MuttSchG 4 Abs.2 UrlG

Die Bestimmung des 15 Abs.3 MuttSchG über das Urlaubsausmass im Falle eines Karenzurlaubs gem. 15 Abs.1 MuttSchG ist bei Antritt eines Erholungsurlaubs vor Beginn des Beschäftigungsverbotes gem. 3 Abs.1 MuttSchG nicht anzuwenden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wirtschaftsrechtliche Blätter (2 (1988) Nr.9 Beilage)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.817.8 Karenzurlaub
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817(094.5) Urlaubsrecht Dokument Nr. A-637735 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage