Internationale Personengesellschaft im internationalen Arbeitsrecht : Gestaltungsform zur Vermeidung deutschen Mitbestimmungsrechts?

Das BetrVG gilt grundsätzlich für alle inländischen Betriebe, also auch für die grenzüberschreitende Personengesellschaft. Das MitbestG findet auf die ausländische Kapitalgesellschaft & Co. KG keine Anwendung.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der internationalen Wirtschaft (34 (1988) Nr.12 S.938-945)
VerfasserIn: Schmidt-Hermesdorf, Joachim
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 12.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Arbeitsrecht
331.15 Betriebsverfassung
347.728.6 Gesellschaften, multinationale
331.15 Mitbestimmung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.83 Arbeitsrecht Dokument Nr. A-636258 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage