96 Abs.1 Z.3 ArbVG : VwGH Zl 87/01/0034 v.11.11.1987

Eine bloss subjektive Befürchtung der betroffenen Arbeitnehmer (AN), dass ein technisches System zur Kontrolle der AN die Menschenwürde berühren würde, reicht nicht aus, um das Zustimmungsrecht des BR bei der Einführung eines solchen Systems gem. 96 Abs.1 Z.3 ArbVG zu begründen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (38 (1988) Nr.6)
VerfasserIn: Teichmann, Robert
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 331.15 Betriebsverfassung Dokument Nr. A-636196 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage