96 Abs.1 Z.3 ArbVG : VwGH Zl 87/01/0034 v.11.11.1987
Eine bloss subjektive Befürchtung der betroffenen Arbeitnehmer (AN), dass ein technisches System zur Kontrolle der AN die Menschenwürde berühren würde, reicht nicht aus, um das Zustimmungsrecht des BR bei der Einführung eines solchen Systems gem. 96 Abs.1 Z.3 ArbVG zu begründen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (38 (1988) Nr.6)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Ablageschlagwort: 331.15 Betriebsverfassung | Dokument Nr. A-636196 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |