Behinderung des Arbeitsinspektors : VGH 88/08/0117 v.27.9.1988

Die Festlegung der Dauer und der näheren Gestaltung des Verlaufes des Aufenthaltes des Arbeitsinspektors in den einzelnen Betriebsräumen obliegt innerhalb der für die Aufgaben der Arbeitsinspektion bestehenden Grenzen dem Arbeitsinspektor selbst.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.01.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitsinspektorat
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.94 Arbeitsinspektorat Dokument Nr. A-636016 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage