Unter dem Bestandgeber obliegenden Aufwendungen im Sinne des ersten Satzes in 1097 ABGB sind auch vertraglich vereinbarte Aufwendungen zu verstehen : LGZ Wien 41 R 564/88 v.19.10.1988

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Österr Hausbesitz (1988; Nr 12)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.453 Mietrecht Dokument Nr. A-635809 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage