Art.5, 6 MRK Österreichischer Vorbehalt zu Art.5 MRK 60 ZDG : VfGH G 164-166/88 v.1.10.1988

Die Strafbestimmung des 60 ZDG 1986, die auch die Verhängung von Freiheitsstrafen durch die Bezirksverwaltungsbehörde bis zu 3 Monaten vorsieht, ist wegen Widerspruchs zu Art.5 und 6 MRK aufzuheben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:JUS Extra (1988; Nr 47)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:355.245 Zivildienst
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 355.245 Zivildienst Dokument Nr. A-634611 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage