Arbeitsunfall durch herabfallende Zigarette in Pkw : BSG v.30.5.1988

Wer auf einer Geschäftsreise ununterbrochen einen betrieblichen Zweck verfolgt, verliert weder durch verbotswidriges Handeln noch durch schuldhaftes Verursachen eines Arbeitsunfalls - ausgenommen den Fall der Absicht - den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Juristische Wochenschrift (41 (1988) Nr.41)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 12.10.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsunfall
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wer auf einer Geschäftsreise ununterbrochen einen betrieblichen Zweck verfolgt, verliert weder durch verbotswidriges Handeln noch durch schuldhaftes Verursachen eines Arbeitsunfalls - ausgenommen den Fall der Absicht - den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog