Arbeitsunfall durch herabfallende Zigarette in Pkw : BSG v.30.5.1988
Wer auf einer Geschäftsreise ununterbrochen einen betrieblichen Zweck verfolgt, verliert weder durch verbotswidriges Handeln noch durch schuldhaftes Verursachen eines Arbeitsunfalls - ausgenommen den Fall der Absicht - den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue Juristische Wochenschrift (41 (1988) Nr.41)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 12.10.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.823 Arbeitsunfall
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.823 Arbeitsunfall | Dokument Nr. A-634283 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |