863, 1017, 1295 Abs.2, 1313a ABGB : OGH 3 Ob 565, 566/87 v.13.1.1988
Kollusion liegt nicht nur vor, wenn der Vertreter zum Nachteil des Vertretenen handelt, sondern auch dann, wenn der Missbrauch der Vertretungsmacht zum Nachteil eines Dritten (Sicherungsgebers) erfolgt, auf dessen Interessen der Vertretene offenkundig Bedacht nehmen wollte.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Bank - Archiv (36 (1988) Nr.9 S.931-935)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
336.71 Banken 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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