Der Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers

Die gesetzlichen Provisionsvorschriften definieren den Begriff der Provision nicht näher, doch ergibt sich aus dem Inhalt der Regelungen eindeutig, dass es sich dabei um eine Erfolgsvergütung für die Geschäftsvermittlung handelt / Maklerwechsel und Folgeprovision.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Versicherungsrundschau (43 (1988) Nr.11 S.337-352)
VerfasserIn: Jabornegg, Peter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.22 Lohnsysteme
331.82 Arbeitsbedingungen
368 Versicherungswesen
351.83 Arbeitsrecht
331.7 Berufe
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 331.22 Lohnsysteme Dokument Nr. A-633508 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage