Der Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers
Die gesetzlichen Provisionsvorschriften definieren den Begriff der Provision nicht näher, doch ergibt sich aus dem Inhalt der Regelungen eindeutig, dass es sich dabei um eine Erfolgsvergütung für die Geschäftsvermittlung handelt / Maklerwechsel und Folgeprovision.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Versicherungsrundschau (43 (1988) Nr.11 S.337-352)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.22 Lohnsysteme
331.82 Arbeitsbedingungen 368 Versicherungswesen 351.83 Arbeitsrecht 331.7 Berufe |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.22 Lohnsysteme | Dokument Nr. A-633508 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |