Mit Sittenwächtern ist zu rechnen : Paragraph 218 / Interview mit dem Freiburger Juristen Karlhans Liebl über die Anzeige gegen die Grüne Jutta Ditfurth, die sich öffentlich zu zwei Abtreibungen bekannt hat, und die drohende Verschärfung bei der Strafverfolgung von Schwangerschaftsabbrüchen

Stern: Muss die Frau überhaupt Auskunft geben? - Liebl: Nein. Sie hat das Recht, jede Aussage zu verweigern. Und von diesem Recht sollte sie Gebrauch machen, egal ob der Abbruch legal oder illegal war. Denn solche Befragungen sind immer eine Zumutung / Eine Überprüfung ist für jede Frau demütigend....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Stern (1988; Nr 52)
VerfasserIn: König, Uta
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 22.12.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.621 Schwangerschaftsabbruch: Strafrecht
361.13 Familienplanung
396 Frauenfrage
396.1 Frauen: Gleichberechtigung
396.2 Frauen: Rechtsfragen
61:34.096 Medizin: Rechtsprobleme
34.038 Rechtsprechung
340.134 Gesetzgebung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 343.621 Schwangerschaftsabbruch: Strafrecht Dokument Nr. A-633243 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage