Anwendung des HGHAngG auf Hauswirtschaft juristischer Personen : OGH 9 Ob A 24/88 v.10.2.1988 - HGHAngG: 1
Verrichtet ein Arbeitnehmer für eine juristische Person Arbeiten, die dann, wenn sie in einem privaten Haushalt verrichtet worden wären, das Arbeitsverhältnis dem HGHAngG unterstellen würden, besteht diesbezüglich kein Kollektivvertrag und liegt auch keine Ausnahme gem. 1 Abs.5 HGHAngG vor.
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Veröffentlicht in: | Industrie (1988; Nr 49)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.12.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 647.25 Hausangestellte
347.19 Personen, juristische 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Verrichtet ein Arbeitnehmer für eine juristische Person Arbeiten, die dann, wenn sie in einem privaten Haushalt verrichtet worden wären, das Arbeitsverhältnis dem HGHAngG unterstellen würden, besteht diesbezüglich kein Kollektivvertrag und liegt auch keine Ausnahme gem. 1 Abs.5 HGHAngG vor. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |