Sind Abfindungsurteile vorläufig vollstreckbar? : BAG v.9.12.1987

Bis zum Eintritt der formellen Rechtskraft des Auflösungs-/Abfindungsurteils ist die Abfindungsverurteilung lediglich ein Rechtsgestaltungsurteil / Erst mit Rechtskrafteintritt ist die Abfindungsverurteilung neben fortbestehender Eigenschaft als Gestaltungsurteil ein unbedingtes Leistungsurteil.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (43 (1988) Nr.29)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.10.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998 Arbeitsgericht
347.95 Urteil: Zivilprozess
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bis zum Eintritt der formellen Rechtskraft des Auflösungs-/Abfindungsurteils ist die Abfindungsverurteilung lediglich ein Rechtsgestaltungsurteil / Erst mit Rechtskrafteintritt ist die Abfindungsverurteilung neben fortbestehender Eigenschaft als Gestaltungsurteil ein unbedingtes Leistungsurteil.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog