Sind Abfindungsurteile vorläufig vollstreckbar? : BAG v.9.12.1987

Bis zum Eintritt der formellen Rechtskraft des Auflösungs-/Abfindungsurteils ist die Abfindungsverurteilung lediglich ein Rechtsgestaltungsurteil / Erst mit Rechtskrafteintritt ist die Abfindungsverurteilung neben fortbestehender Eigenschaft als Gestaltungsurteil ein unbedingtes Leistungsurteil.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (43 (1988) Nr.29)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.10.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998 Arbeitsgericht
347.95 Urteil: Zivilprozess
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.998 Arbeitsgericht Dokument Nr. A-632773 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage