Ungültige Schiedsvereinbarung für arbeitsrechtliche Streitigkeiten : OGH 9 Ob A 134/88 v.29.6.1988

Ein Schiedsgericht, dessen Objektivität auf Grund seiner Zusammensetzung nicht gewährleistet ist, kann für arbeitsrechtliche Streitigkeiten nicht wirksam vereinbart werden / 582 Abs.1 ZPO.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.10.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.918 Schiedswesen
347.998 Arbeitsgericht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.918 Schiedswesen Dokument Nr. A-632556 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage