Überstundenentgelt bei freier Arbeitszeiteinteilung : OGH 9 Ob A 203/87 v.27.1.1988 - AZG: 10
Kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Arbeitgeber auf Grund der Arbeitsleistung von Überstundenleistungen wissen muss, so ist es Sache des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber bekanntzugeben, dass er seine Aufgaben ohne Überstundenleistung nicht erledigen könne.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Industrie (1988; Nr 49)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.12.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunden
331.81 Arbeitszeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunden | Dokument Nr. A-632369 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |