Unrechtsrecht : Der Nationalsozialismus hat seine Verbrechen juristisch fundiert: Ungleichheit vor dem Gesetz wurde zum Prinzip

Die Bekämpfung des subjektiven Rechtes in der Theorie / Der Volksgenosse als Glied des Staates.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Blätter ((1988) Nr.133 S.22-24)
VerfasserIn: Holter, Stefan
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:335.76 Nationalsozialismus
34(091) Rechtsgeschichte
93 Geschichte
Region:BRD
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